Gästetaxe
Liebe Gäste,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Betreiber Ihrer Unterkunft ab 01.01.2019 verpflichtet sind, von Ihnen die Gästetaxe einzuziehen und den amtlichen Meldeschein der Stadt Leipzig von Ihnen ausfüllen und unterschreiben zu lassen.
Die Gästetaxe dient zur teilweisen Finanzierung der touristischen Infrastruktur. Zahlen müssen alle Personen, die in der Stadt Leipzig entgeltpflichtig übernachten.
Die Gästetaxe wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass den Gästen der Stadt die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen und Anlagen, die touristischen Zwecken dienen, zu nutzen und an Veranstaltungen, die zu touristischen Zwecken durchgeführt werden, teilzunehmen.
Höhe der Gästetaxe
Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 3,00 Euro, Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet.
Die Gästetaxe wird auf 1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ermäßigt, wenn das Entgelt für die Übernachtung nicht mehr als 30,00 Euro inklusive Umsatzsteuer beträgt.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Gästetaxe sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
- Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuch (SGB) IX
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliches Zeugnis, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird
- Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat.
Sofern durch Sie ein Befreiungstatbestand geltend gemacht wird, ist dazu ein geeigneter Nachweis vorzulegen.